Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB - Das Gutachterbüro Stuntebeck

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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB












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JEMANDEN, DER SICH DAMIT
AUSKENNT.






















Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten weist den Immobilienwert zum Zeitpunkt der Wertermittlung aus. Unverzichtbar sind diese Wertgutachten in allen Fällen, in denen für Behörden oder die Gerichte das Gutachten belastbar sein muss. Hier sind z.B. Erbschaftsfall, Erbaufteilung, Nachlassregelungen, Schenkungen, Scheidungen und steuerliche Festsetzungen zu nennen.

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich maßgeblich nach dem ermittelten Verkehrswertgutachten unter berücksichtigung des Schwierigkeitsgrad.

Erforderlichen Unterlagen sind:
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Ortsübersicht
  • Lageplan
  • Grundrisse
  • Aufstellung der Wohnflächen
  • Baubeschreibung
  • Aktuelle Mietverträge, (Mietvertrags- und  Nebenkostenzusammenstellung bei vermieteten Objekten).


 


Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück höchst professionell bewerten lassen möchten. Wir sind immer offen und sehr ehrlich, denn eine unrealistische Einschätzung bringt Sie (und uns) nicht weiter.

Telefon: 0421 43 48 27 28.







Bei Wohnungs- und Teileigentum wird weiterhin benötigt:
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Letzte Abrechnung des WEG-Verwalters
  • Letzter und aktueller Wirtschaftsplan
  • Letzte Beschlüsse der Eigentümerversammlung (über Investitionen, Reparatur - oder Instandsetzungsmaßnahmen).

Telefon: (0421) 43 48 27 28
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